Einspeisevergütung

Photovoltaik

Die Einspeisevergütung ist eine staatlich garantierte Vergütung pro Kilowattstunde (kWh) für Strom, der aus erneuerbaren Energien (z.B. PV-Anlagen) ins öffentliche Netz eingespeist wird, um deren Ausbau zu fördern.

Definition

## Definition Die Einspeisevergütung ist eine staatlich garantierte finanzielle Vergütung pro Kilowattstunde (kWh) für elektrischen Strom, der aus Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Ihr primäres Ziel ist die Förderung des Ausbaus von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen), Windkraft, Biomasse und Wasserkraft. In Deutschland wird die Höhe der Einspeisevergütung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt. Betreiber von Anlagen, die Strom aus erneuerbaren Quellen erzeugen, erhalten einen über einen gesetzlich festgelegten Zeitraum (meist 20 Jahre ab Inbetriebnahme) fixierten Betrag für jede eingespeiste kWh. Die Höhe der Vergütung wird regelmäßig angepasst und unterliegt einer sogenannten Degression, d.h., sie sinkt für neu in Betrieb genommene Anlagen über die Zeit. Dies soll technologische Fortschritte und sinkende Erzeugungskosten widerspiegeln. Historisch war die Einspeisevergütung der zentrale Anreiz für den Ausbau erneuerbarer Energien. Sie sicherte die Wirtschaftlichkeit von Investitionen in PV-Anlagen und führte zu einem rasanten Wachstum der Solarstromproduktion.

Warum ist das wichtig?

## Verwendungskontext Der Begriff Einspeisevergütung ist zentral in der Diskussion um die Energiewende, insbesondere im Kontext von Photovoltaik-Anlagen und anderen erneuerbaren Energiequellen. Er wird verwendet, wenn über die Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen, die Finanzierung des Ausbaus erneuerbarer Energien oder über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Strommarktes gesprochen wird. Für private Haushalte mit einer PV-Anlage ist die Höhe der Einspeisevergütung ein relevanter Faktor bei der Investitionsentscheidung. Sie ist Teil der staatlichen Förderpolitik und eng mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verknüpft, auch wenn die EEG-Umlage selbst seit 2022 entfallen ist. Die Einspeisevergütung beeinflusst direkt die Amortisationszeit von Anlagen und das Verhältnis von Eigenverbrauch zu Netzeinspeisung.

In der Praxis

## In der Praxis Für Betreiber kleinerer Photovoltaik-Anlagen, insbesondere private Haushalte, spielt der Eigenverbrauch des selbst erzeugten Stroms eine immer größere Rolle. Angesichts steigender Strompreise und sinkender Einspeisevergütung ist es oft wirtschaftlicher, den Solarstrom direkt im Haushalt zu verbrauchen, anstatt ihn ins Netz einzuspeisen. Der nicht selbst verbrauchte Überschuss wird dann vergütet. Beispiel: Eine 10 kWp PV-Anlage erzeugt im Jahr 10.000 kWh. Der Betreiber verbraucht davon 3.000 kWh selbst (aktueller Strompreis: 35 Cent/kWh) und speist 7.000 kWh ins Netz ein (aktuelle Einspeisevergütung: 8,11 Cent/kWh für Anlagen bis 10 kWp, Stand Jan. 2024). * Ersparnis durch Eigenverbrauch: 3.000 kWh * 0,35 €/kWh = 1.050 € * Einnahmen durch Einspeisung: 7.000 kWh * 0,0811 €/kWh = 567,70 € Für Balkonkraftwerke ist die Einspeisevergütung meist von untergeordneter Bedeutung, da der Fokus primär auf der Reduzierung des Zukaufsstroms liegt. Die technische Abwicklung erfolgt über den Netzbetreiber nach erfolgter Balkonkraftwerk Anmeldung und Installation eines Zweirichtungszählers.

Haeufige Fehler & Missverstaendnisse

## Häufige Missverständnisse Ein häufiges Missverständnis ist die Annahme, die Einspeisevergütung sei vergleichbar mit dem aktuellen Strompreis, den man für den Bezug aus dem Netz zahlt. Die Vergütungssätze liegen deutlich unter den Bezugspreisen. Viele Betreiber erwarten zudem, dass die Höhe der Vergütung für ihre Anlage über die gesamte Laufzeit gleich bleibt. Tatsächlich ist die Vergütung für den Zeitpunkt der Inbetriebnahme fixiert, unterliegt aber einer planmäßigen Degression für neue Anlagen. Ein weiterer Irrtum ist die Erwartung, die Einspeisevergütung würde die gesamten Investitions- und Betriebskosten einer PV-Anlage decken, insbesondere bei kleineren Systemen. Oft ist der monetäre Vorteil durch Eigenverbrauch höher als die Einnahmen aus der Einspeisung.

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