Konzessionsabgabe
Konzessionsabgabe ist eine gesetzlich festgelegte Gebühr, die Energieversorger an Gemeinden für die Nutzung öffentlicher Wege zum Bau und Betrieb von Energieversorgungsnetzen zahlen. Sie fließt in den Strom- und Gaspreis ein und finanzie...
Definition
## Definition
Die Konzessionsabgabe ist eine in Deutschland gesetzlich geregelte Gebühr, die von Energieversorgungsunternehmen (EVU) an Städte und Gemeinden gezahlt wird. Diese Zahlung erfolgt als Gegenleistung für das Recht, öffentliche Wege und Grundstücke für die Verlegung und den Betrieb von Strom- und Gasleitungen zu nutzen. Die Höhe der Konzessionsabgabe ist in der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) festgelegt und hängt von der Einwohnerzahl der Gemeinde sowie der Art der Abnahme (z.B. Haushaltskunden, Sondervertragskunden) ab.
Die Abgabe stellt einen festen Bestandteil des Strom- und Gaspreises dar, den Endverbraucher über ihre Energielieferanten entrichten. Sie dient den Kommunen als wichtige Einnahmequelle zur Finanzierung ihrer öffentlichen Aufgaben und Infrastrukturprojekte, wie Straßenbau, Schulen oder Nahverkehr. Die Konzessionsabgabe wird pro verbrauchter Kilowattstunde (kWh) berechnet und macht einen kleinen, aber konstanten Anteil des Gesamtstrompreises aus.
Warum ist das wichtig?
## Verwendungskontext
Der Begriff Konzessionsabgabe wird primär im Kontext der Energiepreisgestaltung und der kommunalen Finanzierung verwendet. Er ist relevant für Energieversorger, die die Abgabe an die Kommunen entrichten und sie in ihre Tarife einkalkulieren. Für Strom- und Gaskunden erscheint die Konzessionsabgabe als Posten auf der jährlichen Energierechnung, meist unter den Netzentgelten oder Steuern und Abgaben. Kommunen nutzen den Begriff, um ihre Einnahmen aus der Energieversorgung zu beschreiben und ihre Haushaltsplanung zu begründen. Die Höhe der Konzessionsabgabe ist oft Gegenstand von Verhandlungen zwischen Kommunen und Energieversorgern bei der Neuvergabe von Konzessionsverträgen.
In der Praxis
## In der Praxis
Für private Haushalte und Unternehmen in Deutschland ist die Konzessionsabgabe ein fester Bestandteil des Arbeitspreises für Strom und Gas, der auf jeder Energierechnung ausgewiesen wird. Verbraucher können die Höhe dieser Abgabe nicht direkt beeinflussen, da sie gesetzlich geregelt und vom Wohnort sowie der Verbrauchskategorie abhängig ist. Bei einem Strompreisvergleich sollten Konsumenten beachten, dass die Konzessionsabgabe in allen Angeboten enthalten sein muss und somit keine Einsparungen durch die Wahl eines bestimmten Anbieters möglich sind. Die Abgabe variiert typischerweise:
- Gemeinden bis 25.000 Einwohner: ca. 1,32 bis 1,99 Cent/kWh (Strom)
- Gemeinden über 100.000 Einwohner: ca. 1,66 bis 2,05 Cent/kWh (Strom)
Diese Werte sind Richtlinien und können je nach Vertrag und Gemeindegröße leicht abweichen.
Haeufige Fehler & Missverstaendnisse
## Häufige Missverständnisse
Ein häufiges Missverständnis ist die Verwechslung der Konzessionsabgabe mit anderen Bestandteilen des Strompreises, wie der Stromsteuer, den Netzentgelten oder der EEG-Umlage (die seit 2022 auf null gesenkt wurde). Während alle diese Posten den Endpreis beeinflussen, hat die Konzessionsabgabe eine spezifische Funktion: Sie ist eine Gebühr für die Wegenutzung, keine allgemeine Verbrauchssteuer oder Förderumlage. Es ist auch falsch anzunehmen, die Konzessionsabgabe sei eine direkte Einnahme des Bundes oder der Länder; sie fließt ausschließlich in die Kassen der jeweiligen Gemeinde. Die Abgabe ist zudem kein Instrument zur Förderung erneuerbarer Energien.

