Volleinspeisung
Volleinspeisung ist ein Betriebsmodell für PV-Anlagen, bei dem der gesamte erzeugte Strom vollständig in das öffentliche Netz eingespeist und nach dem EEG vergütet wird, ohne Eigenverbrauch. Sie war historisch das dominante Modell.
Definition
## Definition
Volleinspeisung bezeichnet ein spezifisches Betriebsmodell für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen), bei dem der gesamte erzeugte Solarstrom vollständig und ohne vorherigen Eigenverbrauch in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Im Gegenzug erhält der Anlagenbetreiber eine gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung pro eingespeister Kilowattstunde (kWh) über einen definierten Zeitraum, in der Regel 20 Jahre.
Dieses Modell war historisch, insbesondere in den frühen Phasen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), das dominante Betriebsmodell für PV-Anlagen in Deutschland. Es förderte den schnellen Ausbau der Solarenergie, indem es eine garantierte Einnahmequelle für Anlagenbetreiber schuf.
Charakteristisch für die Volleinspeisung ist die strikte Trennung zwischen Stromerzeugung und Stromverbrauch. Der gesamte Solarstrom wird über einen speziellen Einspeisezähler erfasst und direkt ins Netz geleitet. Der Strombedarf des Haushalts oder Betriebs wird weiterhin vollständig über den Netzbezug gedeckt. Dies erfordert in der Regel zwei separate Stromzähler: einen für die Einspeisung und einen für den Bezug. Der Wechselrichter der Anlage ist ausschließlich auf die Netzeinspeisung ausgerichtet.
Warum ist das wichtig?
## Verwendungskontext
Der Begriff Volleinspeisung wird primär im Zusammenhang mit der Planung, dem Betrieb und der Abrechnung von Photovoltaikanlagen verwendet. Er ist relevant für Anlagenbetreiber, die den maximalen Ertrag aus der Einspeisevergütung generieren möchten, ohne den eigenen Strombedarf durch die PV-Anlage zu decken.
Besonders aktuell ist die Volleinspeisung wieder für Anlagen, die nach der Novelle des EEG 2023 in Betrieb genommen wurden. Für diese Anlagen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen wieder attraktivere Einspeisevergütungen, insbesondere für Dachanlagen bis 10 kWp. Auch bei größeren gewerblichen oder landwirtschaftlichen Anlagen, wo der Eigenverbrauch schwierig zu realisieren oder wirtschaftlich uninteressant ist, wird das Modell der Volleinspeisung in Betracht gezogen. Es ist ein direktes Gegenstück zum Modell des Eigenverbrauchs, bei dem der selbst erzeugte Strom vorrangig vor Ort genutzt wird.
In der Praxis
## In der Praxis
Betreiber einer Volleinspeiseanlage müssen ihre Anlage beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmelden. Es ist ein Einspeisezähler erforderlich, der die exakt ins Netz geleitete Kilowattstunde (kWh) misst. Die Höhe der monatlichen oder jährlichen Auszahlung richtet sich nach den aktuellen Einspeisevergütungssätzen und der tatsächlich eingespeisten Strommenge.
Für Neuanlagen, die ab 2023 in Betrieb gehen, kann die Volleinspeisung eine wirtschaftliche Alternative zum Eigenverbrauch sein, insbesondere wenn der eigene Strombedarf gering ist oder die Dachfläche überdimensioniert für den Eigenverbrauch ist. Die Vergütungssätze sind in diesem Fall tendenziell höher als bei Anlagen mit Eigenverbrauch, um einen Anreiz für die Netzeinspeisung zu schaffen. Eine sorgfältige Wirtschaftlichkeitsberechnung ist entscheidend, da die Einspeisevergütung langfristig fixiert ist, während die Strompreise für den Bezug variieren können.
Haeufige Fehler & Missverstaendnisse
## Häufige Missverständnisse
Ein häufiges Missverständnis ist die Annahme, dass die Volleinspeisung immer die wirtschaftlichste Option sei. Aktuell ist der Strompreis für den Bezug aus dem Netz oft deutlich höher als die Einspeisevergütung. Daher ist der Eigenverbrauch des selbst erzeugten Stroms in vielen Fällen finanziell vorteilhafter, da er den teuren Strombezug ersetzt.
Ein weiterer Fehler ist die Vernachlässigung der administrativen Anforderungen. Auch für Volleinspeiseanlagen sind eine korrekte Anmeldung und die Installation der erforderlichen Zählertechnik unerlässlich. Die steuerliche Behandlung von Einnahmen aus der Volleinspeisung wird ebenfalls oft unterschätzt. Das Modell der Volleinspeisung ist nicht statisch; die Höhe und Bedingungen der Einspeisevergütung ändern sich mit den jeweiligen Novellen des EEG.
