Strompreisbremse
Die Strompreisbremse war eine gesetzliche Deckelung des Strompreises in Deutschland für das Jahr 2023, um Privat- und Gewerbekunden finanziell vor extremen Energiepreissteigerungen an den Großhandelsmärkten zu entlasten.
Definition
## Definition
Die Strompreisbremse war eine staatliche Intervention im Rahmen des Strompreisbremsegesetzes (StromPBG). Sie galt im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023. Hauptziel der Maßnahme war es, Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen vor drastischen Kostensteigerungen infolge der globalen Energiekrise zu schützen.
### Funktionsweise und Mechanismus
Das Prinzip beruhte auf einer prozentualen Deckelung des verbrauchsabhängigen Arbeitspreis Strom:
- Basis-Kontingent: Für 80 % des historischen Vorjahresverbrauchs (in der Regel die Verbrauchsprognose für 2022) galt eine staatlich garantierte Obergrenze.
- Gedeckelter Preis: Der Höchstpreis für private Haushalte und Kleingewerbe betrug 40 Cent pro Kilowattstunde (Ct/kWh) inklusive aller Steuern, Abgaben und Netzentgelte.
- Verbrauch über dem Kontingent: Für jede weitere Kilowattstunde (kWh), die über das 80-%-Kontingent hinaus verbraucht wurde, galt der reguläre, vertraglich vereinbarte Tarifpreis des Energieversorgers.
Für Industrieunternehmen galten gesonderte Vorgaben mit einer Deckelung bei 13 Cent pro kWh netto für 70 % des historischen Verbrauchs. Die Auszahlung der Entlastungsbeträge erfolgte automatisch über die monatlichen Abschläge der Stromlieferanten.
Warum ist das wichtig?
## Verwendungskontext
Der Begriff Strompreisbremse wird im Kontext der Energiepolitik, der Preisgestaltung von Stromtarifen und der Erstellung von Energiekostenabrechnungen verwendet. Das Instrument entstand als direkte Reaktion auf die außergewöhnlichen Preisspitzen an den Energiebörsen im Jahr 2022. Heute ist der Begriff vor allem für die Überprüfung rückwirkender Jahresabrechnungen des Jahres 2023 sowie bei Tarifvergleichen zur Einordnung historischer Preisentwicklungen von Bedeutung.
In der Praxis
## In der Praxis
In der Praxis erhielten Verbraucher die Vergünstigung ohne Antragstellung direkt über ihren Stromanbieter gutgeschrieben. Der Anbieter verrechnete den Differenzbetrag zwischen vertraglichem Arbeitspreis und der Preisbremse automatisch mit dem monatlichen Abschlag.
### Technische und finanzielle Kennzahlen:
- Gedeckelter Preis (Haushalte): 40 Ct/kWh (brutto)
- Geschütztes Kontingent: 80 % des Vorjahresverbrauchs
- Geltungszeitraum: 01.01.2023 bis 31.12.2023
- Verrechnung: Automatisch über die Stromrechnung
Verbraucher müssen bei der Nachprüfung der Jahresabrechnung 2023 darauf achten, dass der für die 80 % ermittelte Basisverbrauch korrekt von der Prognose des Netzbetreibers abgeleitet wurde.
Haeufige Fehler & Missverstaendnisse
## Häufige Missverständnisse
Oftmals wird angenommen, dass die Strompreisbremse auch im Jahr 2024 fortgeführt wird. Die Maßnahme ist jedoch zum 31. Dezember 2023 ersatzlos ausgelaufen. Ein weiteres Missverständnis betrifft den Gültigkeitsbereich: Die Entlastung deckelte nicht den gesamten Verbrauch, sondern exakt 80 % des prognostizierten Bedarfs. Zudem bezog sich die Bremse ausschließlich auf den variablen Arbeitspreis pro kWh; der fixe Grundpreis Strom blieb von der Strompreisbremse unberührt.

