Lastabwurf
Lastabwurf bezeichnet das gezielte, automatische oder manuelle Abschalten elektrischer Verbraucher, um bei einem plötzlichen Leistungsdefizit die Netzfrequenz zu stabilisieren und einen unkontrollierten Netzzusammenbruch abzuwenden.
Definition
## Was ist ein Lastabwurf?
Ein Lastabwurf (engl. Load Shedding) ist eine operative Schutzmaßnahme in elektrischen Energieversorgungsnetzen und Inselnetzen. Er dient dazu, das Gleichgewicht zwischen erzeugter Wirkleistung und abgerufener Verbrauchsleistung bei extremen Unterfrequenzen wiederherzustellen.
Fällt die Netzfrequenz durch Kraftwerksausfälle, Leitungsunterbrechungen oder plötzliche Überlastung unter den Sollwert von 50,00 Hz, reicht die reguläre Regelleistung (Primär- und Sekundärreserve) im Extremfall nicht mehr aus. Ein automatischer Frequenzentlastungsplan (UFLS – Under-Frequency Load Shedding) trennt in diesem Szenario gestuft Verbraucher vom Netz.
### Die Stufen des Frequenzentlastungsplans im Verbundnetz
Europäische Übertragungsnetzbetreiber (ENTSO-E) nutzen standardisierte Frequenzschwellen:
- 49,80 Hz bis 49,00 Hz: Aktivierung aller Regelleistungen, Abruf vertraglich geregelter abschaltbarer Lasten (§ 13 Abs. 1 EnWG)
- 49,00 Hz: Stufe 1 – Automatische Trennung von 10 bis 15 % der Netzlast
- 48,80 Hz: Stufe 2 – Trennung weiterer 10 bis 15 % der Netzlast
- 48,60 Hz: Stufe 3 – Trennung weiterer 10 bis 15 % der Netzlast
- 48,40 Hz: Stufe 4 – Trennung weiterer 10 bis 15 % der Netzlast
- unter 47,50 Hz: Automatische Netztrennung aller Kraftwerke zum Eigenschutz; totaler Netzausfall (Blackout)
Warum ist das wichtig?
## Verwendungskontext
Der Begriff Lastabwurf findet in drei zentralen Bereichen Anwendung:
- Übertragungsnetzbetrieb: Als Ultima Ratio zur Vermeidung großflächiger Stromausfälle bei schwerwiegenden Netzstörungen im Rahmen des Netzengpassmanagements.
- Industrie und Großgewerbe: Vertraglich vereinbarte, netzdienliche Lastabschaltung (z. B. Abschaltung von Aluminiumhütten oder Lichtbogenöfen) gegen Vergütung.
- Gebäude- und Inselnetztechnik: Bei Photovoltaik-Inselanlagen und Ersatzstromsystemen bezeichnet Lastabwurf das automatische Deaktivieren unkritischer Großverbraucher (z. B. Wallbox oder Wärmepumpe), um die Nennleistung des Hybridwechselrichters nicht zu überlasten.
In der Praxis
## Lastabwurf in der Praxis
Im Heimbereich und Kleingewerbe gewinnt der Lastabwurf durch Notstrom- und Ersatzstromlösungen an Bedeutung:
- Notstrombetrieb mit Heimspeicher: Fällt das öffentliche Netz aus, schaltet das Smart Home oder die Notstromumschaltung Großverbraucher über Lastabwurfrelais ab. Dadurch versorgt der Batteriespeicher ausschließlich definierte Sicherheitskreise (Kühlschrank, Beleuchtung, Router).
- Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (§ 14a EnWG): Netzbetreiber dürfen bei lokaler Netzüberlastung stromintensive Verbraucher wie Wallboxen oder Wärmepumpen temporär auf eine Mindestleistung von 4,2 kW dimmen – eine moderne Form des softwarebasierten Teil-Lastabwurfs.
- Staffelabschaltung bei Generatoren: In autonomen Energiesystemen verhindert ein programmierter Lastabwurf, dass Anlaufströme von Motoren das Aggregat durch Überlast abschalten.
Haeufige Fehler & Missverstaendnisse
## Häufige Missverständnisse
- Lastabwurf ist kein Blackout: Ein Lastabwurf ist eine kontrollierte, präventive Notmaßnahme, um einen unkontrollierten Komplettausfall (Blackout) des Gesamtsystems gerade zu verhindern.
- Verwechslung mit Einspeisemanagement: Beim Einspeisemanagement (Redispatch 2.0) werden Stromerzeuger (z. B. PV-Anlagen, Windkraft) abgeregelt. Beim Lastabwurf werden Stromverbraucher abgeschaltet.
- Verwechslung mit Peak Shaving: Das Glätten von Lastspitzen (Peak Shaving) dient der Senkung von Netzentgelten im Regelbetrieb, nicht der Abwendung eines frequenzbedingten Netzkollapses.
